Blitzschutz

Ein Blitzschutzsystem ist zu errichten, wenn behördliche Auflagen oder andere Rechtsvorschriften (z.B. die Bau- oder Versammlungsstättenverordnung) dies vorschreiben. Ist das nicht der Fall, ist die Errichtung eine freiwillige Entscheidung des Gebäudeeigentümers. Unter Umständen kann beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung ein Blitzschutzsystem durch den Versicherer gefordert werden.

Eine funktionsfähige Blitzschutzanlage unterteilt sich in folgende Anlageteile:
- Erdungsanlage / Ringerder, Fundamenterder und Tiefenerder
- Fanganlage oberirdisch für verschiedene Dacharten und Aufbauten
- Überspannungsschutz / Innerer Blitzschutz
Es sind folgende Grundleistungen erforderlich:
- Die Bestandsaufnahme mit Messung der Erdungsanlage
- Beurteilung und Planung der Fanganlage
- Erarbeitung des Angebotes
Wenn Sie mehr dazu wissen möchten, freuen wir uns auf Ihren Anruf oder Ihre eMail.
- Erdungsanlage / Ringerder, Fundamenterder und Tiefenerder
- Fanganlage oberirdisch für verschiedene Dacharten und Aufbauten
- Überspannungsschutz / Innerer Blitzschutz
Es sind folgende Grundleistungen erforderlich:
- Die Bestandsaufnahme mit Messung der Erdungsanlage
- Beurteilung und Planung der Fanganlage
- Erarbeitung des Angebotes
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